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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):

1.Gegenstand und Geltungsbereich

1.1. Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Dienstleistungen und/oder Gestaltungen (Werke) von Well.WorkSolutions in den Bereichen des gesundheitsorientierten Führungsmanagements, des betrieblichen Gesundheitsmanagements, des internen und externen Kommunikationsmanagements, sowie der spezialisierten, gesundheitsorientierten Prävention in Bezug auf den fachlichen Nachwuchs - well.forward. Die Art der Dienstleistungen und/oder Gestaltungen (Werke) und weitere Einzelheiten des Vertragsverhältnisses (wie z.B. Leistungsumfang, Zeitplan, Vergütung) ergeben sich im Einzelnen aus dem individuell erstellten schriftlichen Angebot, bzw. der entsprechenden schriftlichen Auftragsbestätigung (Vertrag).

1.2. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes Angebots und jeder Auftragsbestätigung, soweit nicht im Einzelnen schriftlich Abweichendes vereinbart ist.

1.3. Abweichende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von Well.WorkSolutions ausdrücklich schriftlich anerkannt.

1.4. Well.WorkSolutions ist berechtigt, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Die Änderung der AGB wird dem Auftraggeber rechtzeitig schriftlich, unter Hinweis auf den Geltungszeitpunkt mitgeteilt. Erfolgt innerhalb eines Monats nach Zugang kein schriftlicher Widerspruch, gelten die neuen AGB als genehmigt.

2.Angebot und Auftragsbestätigung - Vertragsschluss

2.1. An ein für den Auftraggeber individuell schriftlich ausgearbeitetes Angebot hält sich Well.WorkSolutions für einen Zeitraum von vier Wochen gebunden, gerechnet vom Datum der Angebotserstellung.

2.2. Gegenstand jeden Auftrags sind die vereinbarten, in Angebot/Auftragsbestätigung bezeichneten Dienstleistungen und/oder Gestaltungen, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten Erfolges.

2.3. Aufträge gelten erst mittels Erstellung einer schriftlichen Auftragsbestätigung als angenommen, sofern Well.WorkSolutions nicht, wie z.B. durch Tätigwerden auf Grund des Auftrags, zu erkennen gibt, dass Well.WorkSolutions den Auftrag annimmt.

3.Leistungen von Well.WorkSolutions

3.1. Umfang und Gegenstand der von Well.WorkSolutions zu erbringenden Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus dem individuell erstellten schriftlichen Angebot, bzw. der entsprechenden schriftlichen Auftragsbestätigung.

3.2. In der Gesundheitskommunikation und der strategische PR im Healthcare-Bereich, sowie des betrieblichen Gesundheitsmanagements und der Imageentwicklung übernimmt Well.WorkSolutions die auftragsbezogene Erstellung, ... von Flyern, Foldern, Prospekten, Broschüren (Gestaltungen).

3.3. Soweit ausweislich des schriftlichen Angebots/ der Auftragsbestätigung nicht anders vereinbart, kann sich Well.WorkSolutions zur Auftragsausführung sachverständiger Dritter (Unterauftragnehmer), z.B. Grafiker, Ernährungsberater, PE-Trainer, Coaches, etc. bedienen. Die Auswahl Dritter durch Well.WorkSolutions erfolgt unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers.

4.Mitwirkung des Auftraggebers

4.1. Well.WorkSolutions kann die in Auftrag gegebenen Leistungen nur ordnungsgemäß erbringen, wenn der Auftraggeber im vereinbarten und/oder notwendigen Umfang mitwirkt. Der Auftraggeber wird die in diesen AGB und ausweislich des schriftlichen Angebots/ der Auftragsbestätigung vertraglich vereinbarten Mitwirkungsleistungen auf eigene Kosten erbringen. Hierzu zählen insbesondere die für die Auftragsdurchführung erforderliche Bereitstellung von Infrastruktur, Personal, Technik, Dokumenten und die organisatorische Unterstützung. Der Auftraggeber ist daher in angemessenem Umfang verpflichtet, alle zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Informationen, Unterlagen etc. zu beschaffen und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber benennt einen, für alle im Zusammenhang mit dem jeweiligen Einzelauftrag an Well.WorkSolutions notwendigen Abstimmungsvorgänge entscheidungsbefugten Ansprechpartner, sowie zwei Vertreter.

4.2. In Bezug auf die Gestaltungen von Well.WorkSolutions ist der Auftraggeber für die rechtzeitige Lieferung von Texten und einwandfreien Druckvorlagen oder freigegebener zurückgesandter Probeabzüge spätestens bis zum jeweiligen Annahmeschlusstermin verantwortlich.

Für die an Well.WorkSolutions übersandten Informationen ist ausschließlich der jeweilige Auftraggeber verantwortlich. Er hat sein Material frei von Rechten Dritter zu liefern und Well.WorkSolutions von jeglichen Ansprüchen Dritter freizuhalten.

Kosten von Well.WorkSolutions für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Überlässt Well.WorkSolutions dem Auftraggeber Entwürfe unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit, gelten die Entwürfe mit Ablauf der Frist als vom Auftraggeber genehmigt, soweit keine Korrekturaufforderung erfolgt. Entsprechendes gilt, wenn der Auftraggeber die Entwürfe oder Teile davon, z.B. durch Einstellen ins Internet, ohne weitere Prüfung selbst veröffentlicht oder Well.WorkSolutions damit beauftragt.

5.Vergütung

5.1. Alle Leistungen, die Well.WorkSolutions für den Auftraggeber erbringt, sind vergütungspflichtig, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Die Vergütung im Einzelnen ist dem jeweiligen Angebot/der Auftragsbestätigung zu entnehmen.

Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.2. Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Unterauftragnehmern, wie Grafikern, Ernährungsberatern etc., sowie Aufwendungen für Telefon, Telefax, Kurier, Reisespesen u.ä. sind - auf Wunsch gegen Nachweis - gesondert zu vergüten, wenn und soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Well.WorkSolutions ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen vom Auftraggeber für Fremdkosten zu verlangen.

6.Fälligkeit der Vergütung und Rechnungsstellung

6.1. Die Vergütung wird mit Erbringung jeder Einzelleistung gemäß der jeweiligen Auftragsbestätigung fällig und kann als solche in Rechnung gestellt werden.

6.2. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsdatum werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten (Verbrauchergeschäft, 5 Prozentpunkte) über dem Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

6.3. Der Auftraggeber kann wegen eigener Ansprüche gegen die Forderungen von Well.WorkSolutions nur aufrechnen, soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.Stornierungsbedingungen (Rücktritt) und Terminverschiebung

Die Stornierung oder Verschiebung von per Auftragsbestätigung terminierter Leistungen durch den Auftraggeber unterliegt folgenden Bedingungen:

7.1. Stornierung

· Der Auftraggeber ist berechtigt, bis 29 Tage vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt (z.B. Seminarbeginn) vom Auftrag kostenfrei zurückzutreten.

· Ab 28 Tagen vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt werden 50% des Nettoauftragswertes exklusive der noch nicht angefallenen Fremd- und Nebenkosten in Rechnung gestellt.

· Ab 14 Tagen vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt werden 75% des Nettoauftragswertes exklusive der noch nicht angefallenen Fremd- und Nebenkosten in Rechnung gestellt.

· Ab 7 Tagen vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt werden 100% des Nettoauftragswertes exklusive der noch nicht angefallenen Fremd- und Nebenkosten in Rechnung gestellt.

7.2. Terminverschiebung

Wird der vereinbarte Leistungszeitpunkt auf Veranlassung des Auftraggebers auf einen späteren Zeitpunkt verschoben, so findet die unter 7.1. beschriebene Regelung mit der Maßgabe Anwendung, dass lediglich die Hälfte des dort jeweils genannten Prozentsatzes des Nettoauftragswertes in Rechnung gestellt wird.

8.Urheberrechte - Nutzungsrechte

8.1. Well.WorkSolutions räumt dem Auftraggeber ein dem Vertragszweck entsprechendes exklusives Nutzungsrecht an den Gestaltungen ein, die in Erfüllung des Auftrags individuell für den Auftraggeber erstellt wurden und zur Verwendung durch diesen bestimmt sind (Flyer, Folder, Prospekte, Broschüren, etc);

An bereits bei Well.WorkSolutions vorhanden gewesenen Werken oder Werkteilen, wie z.B. bereits entwickelten Darstellungen, die zur Erstellung des Arbeitsergebnisses verwendet wurden, räumt Well.WorkSolutions dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht ein.

Auch für die Verwendung von Leistungen Dritter (z.B. Fotografien), deren Nutzung nur eingeschränkt gestattet wurde, wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.

Die Rechteeinräumung erfolgt örtlich und zeitlich unbeschränkt, sofern im Einzelvertrag nicht etwas anderes geregelt ist.

Inhaltlich richtet sich die Rechteeinräumung nach dem jeweiligen Vertragszweck.

Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig. Insbesondere ist es dem Auftraggeber ohne Zustimmung von Well.WorkSolutions untersagt, Dritten (auch Tochter-, Schwester- und verbundenen Unternehmen), sowohl national als auch international, hinsichtlich einzelner oder sämtlicher eingeräumter Rechte, einfache oder ausschließliche Nutzungsrechte einzuräumen und die Leistungen auf außerhalb des Vertragszwecks liegende Weise zu verwerten.

Bearbeitungen der Arbeitsergebnisse bedürfen der Zustimmung von Well.WorkSolutions, es sei denn, sie erfolgen zur Aktualisierung.

Die Rechteeinräumung erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.

Well.WorkSolutions ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse für Vorführungen, zu Demonstrationszwecken, insbesondere im Rahmen von Messen, Ausstellungen, Seminaren, oder sonstigen vergleichbaren Anlässen zu verwenden.

8.2. Im Übrigen gilt, sämtliche Rechte (insbes. aus dem Urheber- und Eigentumsrecht) an allen Kreationen (Entwürfen, Konzeptionen, Seminarunterlagen, sonstigen Arbeitsergebnissen) von Well.WorkSolutions verbleiben auch nach Aushändigung von entsprechenden Schriftstücken an den Auftraggeber bei Well.WorkSolutions, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen wurden.

9.Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigung der Aufträge richten sich nach den in der Auftragsbestätigung festgehaltenen vertraglichen Regelungen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in jedem Fall unberührt. Kündigungen bedürfen der Schriftform.

10.Geheimhaltung und Datenschutz

10.1. Well.WorkSolutions ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers verpflichtet.

10.2. Well.WorkSolutions behandelt personenbezogene Kundendaten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe personenbezogener Kundendaten ohne ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages.

11.Haftung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Well.WorkSolutions auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haftet die Agentur bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

12.Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort, sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Well.WorkSolutions hat jedoch das Recht, den Auftraggeber auch an einem sonstigen für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die oben genannten Personen, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Hamburg, Stand: August 2016.